Chemiesicherheit und Gefahrgut
Chemische Stoffe können die Gesundheit und die Umwelt schädigen. Ein erhöhtes Risiko kann von Betrieben ausgehen, die mit solchen Stoffen arbeiten, auf Transportwegen und in angrenzenden Bereichen solcher Betriebe und Wege. Um diese Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt auf ein Mindestmass zu reduzieren, kontrolliert das Kantonale Laboratorium Betriebe, die der Störfallverordnung und der Chemikaliengesetzgebung unterstellt sind. Je höher das Risiko, desto häufiger wird ein Betrieb inspiziert.
Inspektionen in störfallrelevanten Betrieben
17
Inspektionen
13
beanstandete Inspektionen
4
nicht beanstandete Inspektionen
Betriebskontrollen bei störfallrelevanten Betrieben
Ende 2025 fielen im Kanton 46 Betriebe oder Betriebseinheiten aus verschiedensten Branchen (Pharma, Chemikalienhandel, Energieversorgung und Entsorgung, Lebensmittel, Metallveredelung und Transport/Logistik) aufgrund des chemischen Gefahrenpotenzials unter die Störfallverordnung (StFV). Dabei handelt es sich um Betriebe, in denen die Mengen an chemischen Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen die festgelegten Mengenschwellen überschreiten. Diese Schwellenwerte richten sich nach den chemischen, physikalischen, toxischen oder ökotoxischen Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen. Alle entsprechenden Betriebe sind im Risikokataster des kantonalen Geoportals aufgeführt. Die Beurteilung zeigte, dass schwere Schädigungen für die Bevölkerung oder die Umwelt nicht zu erwarten sind oder dass das Risiko in einem akzeptablen Rahmen liegt.
Die Betriebe werden regelmässig risikobasiert kontrolliert. Insgesamt wurden 17 Betriebseinheiten (37 %) inspiziert. In 13 (76 %) wurden Mängel festgestellt. Die Ergebnisse zeigen grosse Unterschiede darin, wie Betriebe ihre Eigenverantwortung wahrnehmen. Teilweise werden die Grundsätze der Störfallvorsorge nicht ausreichend beachtet. In solchen Fällen begleiten wir die Betriebe eng bei der Behebung der Mängel innerhalb einer festgelegten Frist. Häufige Ursachen sind ein ungenügendes Sicherheitsmanagement oder ausgelagerte Verantwortlichkeiten ohne ausreichende Eigenkontrolle. Betriebe mit solchen Mängeln werden in eine höhere Risikokategorie eingestuft und deshalb häufiger kontrolliert.
Zusätzlich zu den periodischen Kontrollen wurden zwei Bauabnahmeinspektionen durchgeführt. Dabei haben wir einzelne, kleine Mängel festgestellt.

Konsultationsbereiche für Raumplanungsprojekte und Störfallvorsorge im Kanton Basel-Stadt. (Bild: Kantonales Laboratorium Basel-Stadt)
Raumplanungsprojekte und Bauprojekte im Konsultationsbereich
Im Jahr 2025 beurteilten wir 115 Projekte im Rahmen von Anhörungen im Hinblick auf die Störfallvorsorge und übergaben unsere Einschätzungen an die zuständigen Leitbehörden. Es handelte sich im Wesentlichen um Raumplanungsprojekte (siehe Karte). Dazu kamen Bauprojekte in der Nähe von Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, und Gesuche zum Umgang mit Sonderabfällen sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. In 37 Fällen (32 %) besprachen wir mit den Beteiligten Massnahmen zur Störfallvorsorge oder beantragten diese bei der zuständigen Behörde. Die bei Umzonungen umgesetzten Sicherheits- und Schutzmassnahmen sind auf hohem Niveau und verbessern den Schutz der Bevölkerung deutlich. Insgesamt liegen die Risiken bei den Projekten in einem tragbaren Bereich. Bei den übrigen Vorhaben sind die vorgesehenen Massnahmen in der Regel ausreichend und müssen nur vereinzelt angepasst werden.
Berichte zum Thema Störfallvorsorge und Raumplanungsprojekte
Chemiebetriebe - Überwachung gemäss Störfallverordnung 2025
Störfallvorsorge bei raumwirksamen Projekten und bewilligungspflichtigen Nutzungen 2025
Kontrollierte Chemiebetriebe
43
kontrollierte Betriebe
7
Mängel, die möglichst schnell zu beheben sind, weil sie eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt darstellen können.
26
Mängel, bei denen die Vorschriften des Chemikalienrechts nicht eingehalten werden (ohne unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt)
10
nicht beanstandet
Betriebskontrollen nach Chemikaliengesetz
Wir kontrollieren Betriebe, die Chemikalien herstellen oder importieren und auf den Markt bringen. Zudem überprüfen wir Verkaufsstellen, die Chemikalien abgeben, sowie Betriebe, die mit besonders gefährlichen Chemikalien arbeiten und dafür eine Fachbewilligung benötigen, zum Beispiel Schädlingsbekämpfungsfirmen.
Bei 33 (77%) der 43 durchgeführten Kontrollen wurden Mängel festgestellt und entsprechend Beanstandungen ausgesprochen. Die Beanstandungen werden in zwei Kategorien unterteilt:
Kategorie 1: schwerwiegende Mängel, die möglichst schnell behoben werden müssen, weil sie eine unmittelbare Gefahr für Gesundheit oder Umwelt darstellen können.
Kategorie 2: weniger gravierende Mängel, bei denen die Vorschriften des Chemikalienrechts nicht vollständig eingehalten werden.
Im Jahr 2025 haben wir folgende schwerwiegende Mängel festgestellt: wiederholte Missachtung der Vorgaben zu Einstufung und Kennzeichnung, falsche Anpreisung von Bioziden, deren Verkauf ohne gültige Zulassung, falsche Einstufung von Chemikalien mit Verharmlosung der tatsächlichen Gefahr sowie die Abgabe von Chemikalien an Privatpersonen, die nur an berufliche Endverbraucher verkauft werden dürfen.
Kontrollen nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung
29
Inspektionen
12
bedeutsame Mängel
5
weniger gravierende Mängel
12
keine Mängel
Betriebskontrollen nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Betriebe, die relevante Mengen an Gefahrgütern transportieren, versenden, verpacken, einfüllen, laden oder entladen, müssen mindestens einen Sicherheitsberater ernennen, den sogenannten Gefahrgutbeauftragten. Seine Aufgabe ist es, Risiken für Personen, Sachen und die Umwelt zu minimieren.
Im Rahmen unserer Vollzugstätigkeit kontrollieren wir, ob Betriebe die Vorgaben der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) sowie der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) einhalten.
Bedeutsame Mängel (Ausmass 1) stellen eine unmittelbare Gefahr für Gesundheit oder Umwelt dar. Weniger gravierend sind Mängel (Ausmass 2), bei denen Vorschriften nicht vollständig eingehalten wurden.
Im Jahr 2025 haben wir 29 Betriebe kontrolliert. 59 % der Betriebe wiesen Mängel auf. In 13 Betrieben überprüften wir die Gefahrgutprozesse ihrer Onlineshops. Bei 12 Betrieben wurden schwerwiegende Mängel des Ausmasses 1 festgestellt, da sie Gefahrgüter versendeten, ohne die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten. Die beauftragten Transportunternehmen wurden nicht über die gefährlichen Inhalte der Pakete informiert. Dadurch können sie die von den Gütern ausgehende Gefahr nicht erkennen und ihre Pflichten für einen sicheren Transport nicht erfüllen.
Schwerverkehrskontrollen
64
kontrollierte Fahrzeuge
14
Sterberisiko bzw. hohe Gefahr schwerer Verletzungen oder einer erheblichen Schädigung der Umwelt.
5
Gefahr schwerer Verletzungen oder einer erheblichen Schädigung der Umwelt
6
Gefahr von Verletzungen oder einer Schädigung der Umwelt
39
keine Mängel
Schwerverkehrskontrollen
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist gemäss der Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs (SKV, Art. 4 Abs. 1) für die verkehrspolizeiliche Kontrolle von Fahrzeugen sowie von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zuständig, die in die Schweiz einfahren. Bei Widerhandlungen bietet das BAZG die nächstgelegene kantonale Polizei auf. Die SKV verlangt zudem, dass ein repräsentativer Anteil der Gefahrguttransporte auf der Strasse durch die kantonalen Behörden kontrolliert wird. Deshalb führen wir zusammen mit der Kantonspolizei und dem BAZG vier bis sechs Mal pro Jahr Schwerverkehrskontrollen am Zoll durch.
Im Jahr 2025 haben wir 64 Gefahrguttransporte kontrolliert. 25 Fahrzeuge (39 %) wurden beanstandet.
Die Verstösse werden in drei Gefahrenkategorien eingeteilt.
Gefahrenkategorie I: Es besteht ein Sterberisiko, oder eine hohe Gefahr schwerer Verletzungen oder einer erheblichen Schädigung der Umwelt. Geeignete Massnahmen müssen sofort ergriffen werden, zum Beispiel Stilllegung des Fahrzeugs.
Gefahrenkategorie II: Gefahr schwerer Verletzungen oder erheblicher Umweltschäden. Die Mängel müssen möglichst am Kontrollort, spätestens nach Abschluss des laufenden Transports behoben werden.
Gefahrenkategorie III: Gefahr von Verletzungen oder von Umweltschäden ist möglich. Die Mängel können später im Betrieb behoben werden.
Mehr als ein Drittel der kontrollierten Fahrzeuge entsprach nicht den Vorschriften. Rund ein Fünftel der kontrollierten Lastwagen durfte wegen schwerwiegender Mängel der Gefahrenkategorie I nicht mehr weiterfahren.
Berichte zu Betriebskontrollen nach Chemikalienrecht und zum Thema Gefahrgut
Betriebskontrollen gemäss Chemikalienrecht 2025
Gefahrgutrecht: Vollzugstätigkeiten des Jahres 2025
Gefahrgut - Schwerverkehr: vollzugstätigkeiten des Jahres 2025