Kosmetika und Spielwaren
Das Lebensmittelgesetz gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für bestimmte Konsumgüter wie Kosmetika und Spielwaren. Die Untersuchung von Kosmetika ist ein Schwerpunkt des Kantonalen Laboratoriums. Kosmetiksets für Kinder werden doppelt geprüft, da sie sowohl als Kosmetika wie auch als Spielwaren gelten.
Übersicht über die Kontrollen von Kosmetika
Es wurden Kampagnen zu vier Produktekategorien durchgeführt. Die untersuchten Proben wurden gezielt aufgrund eines erhöhten Risikos ausgewählt, was typischerweise zu höheren Beanstandungsquoten führt.
Proben total
Beanstandet ohne Rückruf
Beanstandet mit Rückruf
Kampagnen zu Kosmetika und Spielwaren
Im Berichtsjahr haben wir vier Kampagnen zu Kosmetika durchgeführt. Kinderkosmetika stellen eine besondere Produktekategorie dar, da sie sowohl die gesetzlichen Anforderungen für Kosmetika als auch für Spielwaren einhalten müssen.

Allergene Duftstoffe
Bei der Marktüberwachung von Seifen standen vor allem allergene Duftstoffe im Vordergrund. Die Liste der als allergen eingestuften Duftstoffe hat im Berichtsjahr zugenommen und umfasst derzeit 82 Einzelstoffe, wobei die neuen gesetzlichen Anforderungen noch nicht in Kraft sind. Das Besondere an diesen Stoffen ist, dass Firmen diese nicht einsetzen dürfen, ohne sie zu deklarieren. Lange konnten Hersteller ihre Duftstoffkomposition unter dem Begriff «Parfum» zusammenfassen, um ihre Firmengeheimnisse zu wahren. Da jedoch viele Duftstoffe Allergien auslösen können, wurde diese Praxis zunehmend eingeschränkt, damit Betroffene ihren Kaufentscheid auf ihre Allergie abstimmen können. Einige Duftstoffe wurden auch vollständig verboten und dürfen nicht mehr eingesetzt werden. In der Marktkontrolle von Seifen wurden 63 % der Proben beanstandet. Die hohe Quote ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Proben risikobasiert erhoben werden. Das bedeutet, dass gezielt Verkaufskanäle überprüft werden, bei denen eine höhere Wahrscheinlichkeit für Nicht-Konformität besteht.
Für Duftstoffe in Parfüms wurde eine Marktüberwachung an der Grenze durchgeführt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) führt gemeinsam mit der Zollbehörde Marktüberwachungen durch, wobei die Proben von den kantonalen Vollzugsbehörden untersucht werden. Auch in dieser Kampagne haben wir durch einer risikobasierten Probenahme eine hohe Beanstandungsquote von mehr als der Hälfte erzielt.
Gel- und UV härtende Nagellacke
Bei Gel‑ und UV‑härtenden Nagellacken wurden bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Mängel auf dem Markt festgestellt. Da viele dieser Produkte über Online‑Handelsplattformen angeboten werden, wurden in diesem Jahr sämtliche Proben gezielt online erhoben. Damit wird dem veränderten Kaufverhalten der Bevölkerung Rechnung getragen und gleichzeitig die Online‑Handelsplattformen stärker auf ihre Pflicht zur Selbstkontrolle hingewiesen. Ein behördlicher Vollzug ist jedoch nur möglich, wenn es sich um einen Betrieb handelt, dessen Internetauftritt unter einer .ch‑ oder .swiss‑Domain betrieben wird. Fast alle untersuchten Produkte mussten beanstandet werden. In 15 Fällen wurden aufgrund eines erhöhten Gesundheitsrisikos Rückrufe angeordnet. Online‑Shops können solche Massnahmen in der Regel effizient umsetzen, da sie nachvollziehen können, an welche Kundinnen und Kunden die betroffenen Produkte geliefert wurden.
Kinderkosmetik
Bei Kinderkosmetik wurden insbesondere Schminksets überprüft, die gezielt für Kinder oder als Spielwaren vermarktet werden. Auch in dieser Kampagne wurden sämtliche Proben über Online‑Shops erhoben. Wie bereits in den vergangenen Jahren zeigte sich eine hohe Anzahl nicht konformer Produkte. Bei Erzeugnissen mit schweren Mängeln wurden die betroffenen Web‑Shops aufgefordert, Rückrufe durchzuführen. Über mehrere Jahre hinweg weist diese Produktkategorie eine sehr geringe Konformität auf. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Marken vom Markt verschwunden sind. Aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage treten jedoch regelmässig neue Anbieter auf. Diese verfügen häufig über unzureichende Erfahrung in der Herstellung von Kosmetika, insbesondere da die Produkte oft von Lohnherstellern produziert werden.
Besondere Kennzahlen beim Vollzug von kosmetischen Produkten
Europaweit ist die Vollzugsdichte bei Kosmetika und Kinderkosmetika vergleichsweise gering. Ein wesentlicher Grund dafür ist der hohe Bedarf an spezialisiertem Fachwissen. Für den Vollzug dieser Produktekategorie im Jahr 2025 waren die folgenden Kennzahlen relevant.
17
Online Shops
Anzahl beprobte Internetshops für 38 Proben Gel-Nagellack und Kinderkosmetika.
6
-mal aufwändiger
Kinderkosmetik ist oft aus vielen Einzelbestandteilen zusammengesetzt. Für jede Probe wurden im Schnitt sechs Teilproben untersucht.
1’500
Analyten
Ungefähre Anzahl Analyten die in Kosmetika untersucht werden.
Besonderheiten im Vollzug von Kosmetika und Spielwaren
Um das Konsumverhalten der Bevölkerung besser abzubilden, wurden im Rahmen von zwei Kampagnen vermehrt Proben aus Webshops erhoben. Dabei zeigte sich die zunehmende Bedeutung des Online‑Handels. Für die Untersuchung von 38 Gel‑Nagellacken und Kinderkosmetika wurden insgesamt 17 Online‑Shops berücksichtigt. Einbezogen wurden ausschliesslich Anbieter mit einer .ch‑Domain, da der kantonale Vollzug auf grosse internationale Online‑Plattformen nicht anwendbar ist. Privatimporte bleiben weiterhin vom Lebensmittelgesetz ausgenommen; in diesen Fällen liegt die Verantwortung bei den Konsumentinnen und Konsumenten.
Kinderkosmetika werden häufig in umfangreichen Produktesets angeboten, die oft mehr als 20 Einzelprodukte enthalten, beispielsweise Lippenstifte, Lipglosse, Nagellacke, Lidschatten und Blushes. Da eine vollständige Analyse aller Komponenten nicht praktikabel ist, werden im Durchschnitt sechs Teilproben pro Set untersucht, um die Konformität stichprobenweise zu überprüfen. Der Fokus liegt dabei häufig auf besonders kritischen Farben, wobei pro Farbton jeweils eine Teilprobe analysiert wird. In dieser Produktkategorie führt das Kantonale Laboratorium zudem Untersuchungen im Auftrag anderer Kantone sowie ausländischer Behörden durch. Im Berichtsjahr wurden neben elf Proben aus Basel‑Stadt auch 15 Proben für den Kanton Aargau und für Slowenien analysiert. Insgesamt ergaben sich daraus 26 Proben mit 155 Teilproben.
Unsere langjährige Spezialisierung auf die chemische Untersuchung von Kosmetika hat dazu geführt, dass die analytischen Methoden kontinuierlich ausgebaut wurden. Heute können in einem Kosmetikum der Gehalt von rund 1500 Substanzen bestimmt werden. Die genaue Anzahl ist produktabhängig und lässt sich nicht eindeutig festlegen, da nicht in jedem Fall sämtliche methodisch erfassten Stoffe analysiert werden können. Zudem werden immer wieder unbekannte Substanzen festgestellt, die mit zusätzlichem analytischem Aufwand identifiziert und quantifiziert werden.
Berichte zu Produktekontrollen von Kosmetika und Spielwaren
Kinderkosmetika / Inhaltsstoffe wie Farb- und Konservierungsmittel sowie Verunreinigungen
