Neobiota - « neue » Arten
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen durch den Waren- und Reiseverkehr bewusst oder als «blinde Passagiere» in die Region Basel. Diese invasiven, gebietsfremden Arten stören und verändern die Umwelt. Die Freisetzungsverordnung regelt den Umgang mit ihnen nur teilweise. Basel-Stadt hat deshalb einen Massnahmenplan erarbeitet, um negative Auswirkungen zu minimieren. Der Plan basiert auf Prävention, Bekämpfung/Pflege, Koordination und Erfolgskontrolle. 2025 wurde dazu ein Bericht zuhanden des Regierungsrats verfasst und von diesem gutgeheissen.
Neophyten im Pflanzenhandel
Am 1. September 2024 trat die vom Bund revidierte Freisetzungsverordnung (FrSV) in Kraft. Neben dem bisherigen Umgangsverbot für einige wenige Arten wurde neu ein Inverkehrbringungsverbot eingeführt. Dadurch stieg die Zahl der Pflanzen, die einem dieser beiden Verbote unterliegen, von 11 auf 52. Darüberhinaus gibt es weitere gebietsfremde Pflanzen (Neophyten), die als potenziell schädlich gelten. Diese sind in der Publikation «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» von 2022 des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und in der Unionsliste der EU (Stand 2022) aufgeführt. Sie dürfen verkauft werden, allerdings muss über die potenzielle Schadwirkung und den richtigen Umgang informiert werden. Für den Pflanzenhandel hat der Cercle Exotique - die Vereinigung der kantonalen Neobiota-Fachstellen - eine Orientierungshilfe für den Verkauf dieser Neophyten veröffentlicht. Darin wird empfohlen, auf deren Verkauf zu verzichten oder zumindest der Informationspflicht nachzukommen. Über diese Vorgaben informierten wir im Frühjahr 2025 mehr als 80 in Basel ansässige Betriebe der Branche.
Im 2025 haben wir zwei Betriebe mit Selbstbedienung kontrolliert. Einer der Betriebe wies keine Mängel auf. Beim anderen war eine Samenmischung im Verkauf, bei der nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie die verbotene Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus) enhält. Abklärungen beim Hersteller ergaben jedoch, dass eine erlaubte Lupinenart enthalten war. Zudem bot der Betrieb das potenziell schädliche Chinaschilf (Miscanthus sinensis) ohne zusätzliche Informationen an. Dem Betrieb wurde empfohlen, auf den Verkauf des Chinaschilfs zu verzichten oder zumindest die Informationspflicht einzuhalten. Für den Vollzug dieser Massnahmen ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zuständig. Dieses wurde deshalb über den Verkauf informiert. Auf Anordnung des BAFU veranlasste der Betrieb anschliessend, dass die Informationspflicht eingehalten wird.
Asiatische Tigermücke
Seit 2021 werden die von der Tigermücke befallenen Flächen in einem öffentlich zugänglichen Kataster im Geoportal des Kantons sowie auf der kantonalen Webseite zur Asiatischen Tigermücke veröffentlicht.
Auf privatem Grund sind Eigentümer und Pächter dafür verantwortlich, Brutstätten für die Tigermücke zu vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Brutstätten behandelt werden. Auch 2025 wurde dafür kostenlos ein biologisches, spezifisches Mittel abgegeben. Das Kantonale Laboratorium führt stichprobenartige Begehungen durch. Damit unterstützt es Eigentümerinnen und Eigentümer beim Erkennen von Brutstätten und überprüft gleichzeitig die Umsetzung der Massnahmen. Besucht wurden sensible Einrichtungen wie Spitäler, Seniorenheime oder Schulen, aber auch Betriebe und Wohnliegenschaften. Bei 37 Besuchen haben wir in 35 Fällen (95 %) Brutstätten der Tigermücke gefunden. In diesen Fällen wurden konkrete Verbesserungsmassnahmen aufgezeigt und vereinbart. Nur bei zwei Liegenschaften fanden wir keine Brutstätten. Dagegen fanden wir in 30 besuchten Freizeitgärten Mängel vor, knapp die Hälfte (14) wiesen schwere Mängel auf.
Die Tigermücke hat sich im Kanton Basel-Stadt inzwischen etabliert. Die Zahlen werden voraussichtlich weiter ansteigen, bis ein Plateau erreicht ist. Um die Population möglichst tief zu halten, werden die kantonalen Dienststellen und Gemeinden die Bekämpfung weiterführen und auch in den kommenden Jahren für das Monitoring sorgen. Gleichzeitig sind die Anwohnerinnen und Anwohner aufgerufen, ihre Bemühungen zur Entfernung von Brutstätten weiter zu verstärken, um die Belästigung durch Tigermücken und das Risiko von Krankheitsübertragungen gering zu halten.
Inspektionen in Liegenschaften und Freizeitgartenvereinen
Wir besuchten 2025 stichprobenartig verschiedene Liegenschaften und beurteilten die Situation der Brutstätten für die Tigermücke. In Wohn- oder Betriebsliegenschaften war die Situation leicht besser als in Freizeitgartenvereinen. Hier bewerten wir mehrere, unterschiedliche Brutstätten, die nicht oder ungenügend beachtet werden, als schwere Mängel. Einzelne Brutstätten stellen einen leichten Mangel dar.
Inspektionen in Liegenschaften
37
Inspektionen
35
Liegenschaften mit Mängeln
2
Liegenschaften ohne Mängel
Inspektionen in Freizeitgartenvereinen
30
Inspektionen
14
Vereine mit schweren Mängeln
16
Vereine mit leichten Mängeln
Viren in Stechmücken
Einige Stechmückenarten übertragen Krankheiten. Dazu gehören die einheimischen Hausmücken ebenso wie die eingeschleppten Asiatischen Tigermücken.
Bereits 2024 haben wir die notwendige Analytik aufgebaut, um Viren in der lokalen Stechmückenpopulation nachweisen zu können. Gleichzeitig startete ein Pilotmonitoring, das im Sommer 2025 weitergeführt wurde. Der Schwerpunkt lag dabei auf der einheimischen Hausmücke. Diese kann das West-Nil-Virus von infizierten Vögeln auf Menschen übertragen. Entsprechende Nachweise des West-Nil-Virus gibt es bereits im Tessin. Anfang Dezember wurde zudem der erste lokal übertragene Erkrankungsfall bei einem Menschen in der Schweiz bekannt.
Da auch die invasive, gebietsfremde Asiatische Tigermücke als möglicher Überträger für dieses und weitere Viren wie Dengue, Chikungunya oder Zika gilt, wurde auch diese Mückenart untersucht.
Untersuchung von Stechmücken auf Krankheitserreger
Die einheimische Gemeine Stechmücke und die Asiatische Tigermücke können eine Reihe von Viren auf den Menschen übertragen. Solche Viren bezeichnet man auch als Arboviren. Ziel der Untersuchung war es, Anhaltspunkte für die Verbreitung von Arboviren in der lokalen Mückenpopulation zu gewinnen.
1’628
Stechmücken
wurden zwischen August und Oktober 2025 in sechs im Stadtgebiet aufgestellten Fallen gefangen. Davon waren 2 % Tigermücken.
163
Mückenpools
wurden aufbereitet und auf genetische Spuren von Dengue-, West-Nil-, Zika-, Chikungunya- und Usutu-Viren untersucht. Ungefähr 10 Stechmücken wurden jeweils zu einer Probe, einem « Mückenpool », zusammengefasst.
14,7
Prozent
der Pools enthielten das Usutu-Virus. Dieses Virus befällt vor allem Vögel; Infektionen beim Menschen verlaufen bis auf wenige Fälle mild oder symptomlos. Keiner der anderen untersuchten Viren wurde nachgewiesen.
Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse hat sich in den letzten Jahren aus der Westschweiz selbstständig bis in die Nordwestschweiz ausgebreitet. Im Jahr 2025 konnte sie sich in der Region stark vermehren.
Im Kanton Basel-Stadt gingen über die Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch insgesamt über 960 Meldungen aus der Bevölkerung zu Hornissensichtungen ein. Davon konnten 71 als Nester bestätigt werden. 63 Nester wurden entfernt oder neutralisiert (vermehrungsunfähig gemacht). 12 Meldungen von Nestern stellten sich als Fehlmeldungen heraus.
Für die Koordination von Nestsuche und die Neutralisation arbeiten die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit dem Bienenzüchterverband beider Basel (BZVBB) zusammen. Mit einer Leistungsvereinbarung ist der Verband für die Bearbeitung der Meldungen und die Nestsuche in beiden Kantonen beauftragt. Bereits 2023 haben sich die Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn zusammengeschlossen, um den Informations- und Wissensaustausch zu stärken und gemeinsam Material für die Nestsuche, z.B. Telemetrie-Technik, zur Verfügung zu stellen. Ein grosser Teil der 2025 in Basel-Stadt entdeckten Nester konnte nur dank direkter Sichtungen und Meldungen aus der Bevölkerung gefunden und anschliessend von Fachpersonen neutralisiert werden. Dies zeigt, wie wertvoll das Engagement der Bevölkerung und der Imkerinnen und Imker ist.
In Einzelfällen wird auf eine Neutralisation eines Nests verzichtet. Gründe dafür können zum Beispiel ein unverhältnismässig grosser Aufwand, mögliche Schäden an Eigentum oder ein Verletzungsrisiko für das Fachpersonal sein.
Entfernung von Nestern der Asiatischen Hornisse
Nester der Asiatischen Hornisse, die über die Meldestelle gemeldet wurden, werden an die Koordinationsstelle weitergeleitet. Kantonale Dienststellen und Gemeinden organisieren die Entfernung oder Neutralisation (vermehrungsunfähig machen) durch Fachpersonen.
Weitere gebietsfremde, invasive Arten im Kanton Basel-Stadt
Im Kanton kommen weitere invasive, gebietsfremde Tiere und Pflanzen vor, die sich unterschiedlich stark ausgebreitet haben. Verschiedene Dienststellen und die Gemeinden sind für Prävention, Bekämpfung und Pflege zuständig. Das Kantonale Laboratorium leitet das Basler Neobiota-Gremium und koordiniert die Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienststellen aus verschiedenen Departementen.
Invasive Plattwürmer
Invasive Plattwürmer gelangten vermutlich über den Pflanzenhandel in die Schweiz. Der genaue Zeitpunkt und Ort der Einschleppung lassen sich nicht mehr rekonstruieren. Im Jahr 2022 haben wir bei drei Betrieben im Bereich Pflanzenaufzucht und Bepflanzungen im Kanton Basel-Stadt Plattwürmer nachgewiesen. Mit den betroffenen Betrieben haben wir Massnahmen vereinbart, um eine weitere Ausbreitung von Plattwürmern zu verhindern. Bei zwei dieser Betriebe konnten bereits 2024 keine Plattwürmer mehr festgestellt werden. Auch beim dritten Betrieb zeigten die ergriffenen Massnahmen Wirkung: 2025 gingen die Funde weiter zurück. Dank der aufwändigen Kontrollen des Betriebs wird zudem verhindert, dass Plattwürmer an Dritte weitergegeben werden.
Rotwangen-Schmuckschildkröten
Diese Schildkröten sind vermutlich durch illegale Aussetzungen in die Umwelt gelangt. Ihre Haltung ist nur mit einer Bewilligung des Bundes möglich. Im Jahr 2025 haben Privatpersonen dem Veterinäramt drei Rotwangen-Schmuckschildkröten abgegeben. Zwei Tiere mussten aus tiermedizinischen Gründen eingeschläfert werden. Das dritte Tier konnte in einer bewilligten Haltung untergebracht werden.



