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Themen Übersicht
Haushalt

Chemikalien und Tabakprodukte

Das Kantonale Laboratorium kontrolliert im Rahmen seiner Vollzugstätigkeit Handelsprodukte, die unter die Chemikaliengesetzgebung fallen. Die Kontrollen erfolgen risikobasiert und stichprobenweise. Seit dem 1. Oktober 2024 ist das Kantonale Laboratorium zudem für den Vollzug des Tabakproduktegesetzes im Kanton zuständig. Dabei kann es auf seine langjährige Erfahrung bei der Untersuchung von Vape-Flüssigkeiten zurückgreifen.

Produktkontrollen nach Chemikalienrecht

Im Rahmen der Marktüberwachung wird geprüft, ob chemische Produkte wie Stoffe, Zubereitungen, Biozide, Pflanzenschutzmittel oder Dünger den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Auch Gegenstände werden kontrolliert, wenn sie aufgrund ihrer Zusammensetzung verbotene Inhaltsstoffe enthalten könnten. Zudem wird überprüft, ob diese Produkte oder Gegenstände besonderen Kennzeichnungsvorschriften unterstellt sind.

2025 wurden insgesamt 156 Produkte kontrolliert. Davon mussten 102 beanstandet werden. Dies zeigt, dass Hersteller und Importeure ihre Selbstkontrolle ungenügend wahrnehmen. Für fünf Produkte mussten wir öffentliche Rückrufe verfügen. Bei weiteren 22 Produkten musste der Verkauf verboten werden.

Ein Schwerpunkt unserer Marktüberwachung im Jahr 2025 war die Beurteilung verbotener Weichmacher (Phthalate) in Gegenständen. Im Rahmen einer nationalen Kampagne, die wir geleitet haben, mussten fünf Produkte vom Markt zurückgerufen werden, weil sie eine zu hohe Konzentration des seit 2015 verbotenen Phthalat DEHP enthielten. Für acht weitere Produkte wurde ein Verkaufsverbot angeordnet. Der detaillierte Kampagnenbericht wird im Laufe des Jahres veröffentlicht. Die weiteren Kampagnen zu PFAS in Konsumentenprodukten und zu Konservierungsmitteln in Zubereitungen konnten mit einer Publikation abgeschlossen werden.

Überprüfung chemischer Produkte im Einzelhandel

Wir überprüfen, ob chemische Produkte wie Stoffe, Zubereitungen, Biozide, Pflanzenschutzmittel oder Dünger den gesetzlichen Vorschriften des Chemikaliengesetzes entsprechen. Dafür erheben wir Produkte im Einzelhandel. Wir untersuchen aber auch in Kampagnen auf bestimmte Stoffe, wie beispielsweise verbotene Weichmacher (Phthalate). Dabei wurden diverse Produkte gefunden, die beanstandet werden mussten.

Kontrollierte Produkte nach Chemikalien­gesetz

5
22
75
7
47

156

kontrollierte Produkte

5

öffentliche Rückrufe

22

Verkaufsverbote

75

Andere Korrekturmassnahmen

7

Überweisungen an andere Kantone

47

nicht beanstandet

Kampagne verbotene Weichmacher (Phthalate)

5
8
17

30

Proben

5

öffentliche Rückrufe

8

Verkaufsverbote

17

nicht beanstandete Produkte

Tabakprodukte

Das seit dem 1. Oktober 2024 geltende Tabakproduktegesetz regelt neben Tabakprodukten wie Zigaretten auch Tabakersatzprodukte wie E-Zigaretten (Vapes). Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat bereits viel Erfahrung bei der Untersuchung der Flüssigkeiten in den Vapes. Da die Produkte auf dem Markt in der Vergangenheit oft nicht den Vorschriften entsprachen, drängten sich im Jahr 2025 erneute Kontrollen auf. Das Tabakproduktegesetz regelt zudem erstmals Testkäufe im Rahmen des Jugendschutzes und macht entsprechende Kontrollen erforderlich (siehe Jugendschutz).

Da Einweg-E-Zigaretten auch elektronische Geräte sind, wurde neben dem Tabakproduktegesetz auch die Einhaltung des Chemikalienrechts überprüft. Von 32 Produkten waren nur drei bezüglich der untersuchten Parameter konform. Rund die Hälfte der Proben entsprachen weder dem Chemikalien- noch dem Tabakproduktegesetz.

Typische Probleme waren ein unzulässiges Volumen, nicht deklarierte Zutaten, fehlende Konformitätserklärungen sowie der Einsatz von verbotenem bleihaltigem Lot.

Obwohl Vapen allgemein als weniger gesundheitsschädlich gilt als Rauchen, ist es nicht risikofrei. Das Tabakproduktegesetz hält fest, dass die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht in unerwarteter Weise gefährdet werden darf. Allerdings gibt es bisher weder einen Konsens noch Regeln, wie eine solche unerwartete Gesundheitsgefährdung im Zusammenhang mit Vapes bestimmt werden kann.

Tatsache ist, dass Vapeflüssigkeiten 1-2 % sogenannte Kühlmittel enthalten. Diese machen die Inhalation angenehmer. Es gibt aber keine öffentlich zugänglichen Informationen zur Sicherheit dieser Substanzen bei der Inhalation. Der Einsatz der Kühlmittel ist nicht verboten. Allerdings wurden bei unserer Kampagne in 25 Fällen Kühlmittel nachgewiesen, die nicht auf der Zutatenliste aufgeführt waren.

Wie hoch das gesundheitliche Risiko des Vapens tatsächlich ist, wird sich erst in vielen Jahren zeigen.

Aufgrund der vielen festgestellten Mängel werden solche Produkte auch künftig kontrolliert. Aufgrund der Reaktionen von Firmen auf unsere Kampagne ist jedoch zu erwarten, dass sich die Situation auf dem Markt verbessern wird.

3
5
9
15

32

kontrollierte Produkte

3
Nicht beanstandet
var(--as)
5
Nur nach Chemikalienrecht beanstandet
var(--gelb)
9
Nur nach Tabakprodukterecht beanstandet
var(--primärfarbe)
15
Nach beiden beanstandet
var(--sekundärfarbe)
var(--dunkel-weiss)