Jugendschutz
Testkäufe dienen dazu, die Einhaltung der rechtlichen Abgabevorschriften für Alkohol und Tabak zu überprüfen. Im vergangenen Jahr hat das Kantonale Laboratorium 153 Testkäufe durchgeführt und dabei 53 Verstösse festgestellt.
Testkäufe
Der Verkauf von Spirituosen, Alcopos, Tabakwaren und E-Zigaretten an unter 18-Jährige sowie die Abgabe aller alkoholischer Getränke an unter 16-Jährige ist verboten. Um die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen, werden Testkäufe mit Jugendlichen durchgeführt.
Geschulte Jugendliche versuchen dabei, eines der verbotenen Produkte zu erwerben, ohne ihr Alter zu verbergen. Erwachsene Begleitpersonen überwachen den Ablauf und greifen nur ein, wenn die Anonymität der Jugendlichen gefährdet ist. Wird ein Verkauf verweigert, gilt der Testkauf als bestanden. Erfolgt eine Abgabe, liegt ein Verstoss gegen die Jugendschutzbestimmungen vor.
Alle Ergebnisse werden dokumentiert und ausgewertet. Seit Oktober 2024 können die Ergebnisse erstmals auch in Verwaltungs- und Strafverfahren verwendet werden. Betriebe, die gegen die Vorschriften verstossen, werden informiert und aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um künftige Verstösse zu verhindern. Bei wiederholten Verstössen wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet.
Im vergangenen Jahr wurden 153 Testkäufe durchgeführt. Dabei wurden 33-mal Spirituosen an Jugendliche abgegeben und jeweils 10 Verstösse bei Bier und Wein respektive bei Tabakprodukten und E-Zigaretten festgestellt. Insgesamt wurden die Jugendschutzbestimmungen in rund 35 % der Testkäufe nicht eingehalten.
Testkaufresultate
In 35 Prozent der Fälle wurden die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen verletzt.
Testkäufe total
Testkäufe beanstandet
Bericht zum Thema Testkäufe
Abgabe von Alkohol und Tabakprodukten / Einhaltung des Jugendschutzes
